![]() Plaque de garnissage pour la cavite de moule de machines a mouler en mottes
专利摘要:
公开号:WO1989003737A1 申请号:PCT/DE1988/000670 申请日:1988-10-29 公开日:1989-05-05 发明作者:Harry Post;Karin Schuch 申请人:Harry Post;Karin Schuch; IPC主号:B22C11-00
专利说明:
[0001] Auskleidungsplatte für den Formraum von kasten- losen Formmaschinen [0002] Die Erfindung betrifft eine Auskleidungsplatte für den Formraum von kastenlosen Formmaschinen, wie sie entsprechend dem Oberbegriff des Patent¬ anspruchs 1 beispielsweise in der DE-OS 33 19 463 beschrieben ist. [0003] Derartige kastenlose Formmaschinen, weisen einen Formraum auf, dessen innenmantelseitige Um- fangsbegrenzung, zumindest dachflächenseitig und seitlich, mit Auskleidungsplatten versehen ist. In einem solchen Formraum (Preßkammer) werden zwischen zwei den Formraum stirnseitig begrenzen¬ den Modellplatten (hochschwenkbare innere Modell¬ platte einerseits und translatorisch verschieb- liche äußere Modellplatte andererseits) in dis¬ kontinuierlicher Arbeitsweise aufeinanderfolgend Formblöcke aus Formsand gepreßt. Nach Hoch¬ schwenken der inneren Modellplatte schiebt die mittels eines hydraulischen Kolbens betätigte äußere Modellplatte den Formblock nach außen gegen einen jeweils bereits vorhandenen Form- block, so daß sich ein aus vielen Formblöcken zusammengesetzter Formstrang ergibt. Bei diesem Formstrang ergänzen sich jeweils die gegen¬ einander geöffneten Formhöhlungen zweier stirn- seitig aneinanderliegender Formblöcke zu einer ganzheitlichen Formhöhlung. [0004] Das Eintragen des Formsandes in den Form- bzw. Preßraum geschieht nach dem Schießblasverfahren mit einem Überschuß an Luft.. Diese Luft muß zur Vermeidung von Lunkern im Formblock entfernt werden, was mittels düsenartiger Abzugsöffnungen geschieht, welche die Wandung der Auskleidungs— platten durchsetzen. [0005] Die Auskleidungsplatten sind einem erheblichen abrasiven Verschleiß unterworfen, v/elcher sich zum einen beim Eintragen des Formsandes in den Formraum und zum andern durch die Relativbewegung zwischen Auskleidungsplatten und auszuschiebendem Formblock ergibt. Sobald der Abrieb an den Aus- kleidungsplatten eine vorgegebene Toleranz über¬ schritten hat, müssen die Auskleidungsplatten entweder insgesamt oder einzeln ausgewechselt werden. Bislang verfuhr man so, daß man die be¬ sonders verschleißanfälligen Auskleidungsplatten, nämlich die beiden seitlichen Auskleidungsplatten und die dachseitige Auskleidungsplatte, welche die langlochartige Eintragsöffnung für den Form- sand enthält, insgesamt auswechselte. [0006] Die Auskleidungsplatte der bekannten Art er¬ fordert zunächst einen erheblichen Aufwand an spangebender Verformung, nämlich Bohrarbeit zum Einbringen der Düsenöffnungen und außerdem Schleifarbeit. Schließlich muß die bekannte Aus¬ kleidungsplatte einer Einsatzhärtung unterzogen werden, die wegen der erheblichen Plattenstärke recht kostenaufwendig ist. Sodann ist die Hand¬ habung der bekannten beispielsweise 3 cm starken Auskleidungsplatten allein aufgrund ihres Ge¬ wichts problematisch, vor allem unfallträchtig. Ausgehend von der bekannten Auskleidungsplatte (DE-OS 33 19 463), liegt der Erfindung die Auf¬ gabe zugrunde, eine bei Verschleiß leicht instand- setzbare und - insgesamt gesehen - mit geringerem Aufwand herstellbare Auskleidungsplatte zu schaffen. Diese Aufgabe wird entsprechend dem Kennzeichenteil des Patentanspruchs 1 gelöst. [0007] Entsprechend der Erfindung besteht die neue Auskleidungsplatte aus zwei lösbar aneinander be¬ festigten, satt aneinanderliegenden Plattenlagen, nämlich aus einer den Formraum begrenzenden Ver¬ schleißplatte und aus einer letztere hinter-- lagernden Trägerplatte. Beide Platten sind in Normalrichtung haft- bzw. kraftschlüssi , und zwar mittels Haftmagnete, satt aneinanderliegend gehalten. Lediglich um überhaupt eine Relativ¬ verschiebung von Verschleiß- und Trägerplatte zu¬ einander, insbesondere beim Ausfahren des Form- blocks, zu verhindern, sind beide Platten form- schlüssig lösbar aneinander befestigt, und zwar in der einfachsten Form durch beispielsweise beide' Platten mindestens teilweise quer zur haupt¬ sächlichen Plattenerstreckung durchsetzende Schraubelemente. [0008] Der Vorteil der erfindungsgemäßen Auskleidungs¬ platte besteht zunächst darin, daß die Träger- platte maschinenseitig ständig montiert bleiben kann. Die Trägerplatte kann zudem aus einem geringerwerti-gen Werkstoff, beispielsweise aus Maschinenbaustahl der Qualität St 37, bestehen, während allein die Verschleißplatte aus ge¬ härtetem Werkzeugstahl mit einer Härte z.B. 74 HR zu bestehen braucht. Wenn nun die Verschleißplatte einer erfindungs¬ gemäßen Auskleidungsplatte über eine zulässige Toleranz hinaus verschlissen ist, brauchen ledig¬ lich die Formschlußmittel (z.B. die vorerwähnten Schrauben) entfernt werden, worauf sich die Verschleißplatte unter Überwindung der mag¬ netischen Haftkraft von der Trägerplatte abziehen läßt. Es ist leicht vorstellbar, daß auf diese Weise die Instandsetzung der den Formraum be- grenzenden verschleißbehafteten Flächen besonders einfach und aufgrund des wesentlich geringeren Gewichts des jeweils auszuwechselnden Elements (Verschleißplatte) bei weitem nicht so proble¬ matisch ist wie bisher. [0009] Die erfindungsgemäße Auskleidungsplat e ist - zumindest auf die Dauer gesehen - mit einem ge¬ ringeren Aufwand herstellbar. Bei einer Gesamt¬ stärke der Auskleidungsplatte von drei cm ist die Verschleißplatte nur noch 1 cm, die Trägerplatte aber 2 cm stark. Die erfindungsgemäße Verschleiß- platte erfordert daher aufgrund ihrer geringeren Stärke, bedingt durch das zu härtende geringere Volumen, einen wesentlich geringeren Härteau - wand. Oder andersherum: da die erfindungsgemäße Verschleißplatte wegen ihrer geringen Stärke nur ein geringes Härtevolumen aufweist, läßt sich bei der erfindungsgemäßen Verschleißplatte im Ver- gleich zur dreimal so starken bekannten Ver¬ schleißplatte mit vergleichsweise geringem wirt¬ schaftlichen Aufwand eine größere Härte - damit eine größere Standzeit - erzielen. Wegen der geringeren Stärke der Verschleißplatte ist natür- lieh auch der Aufwand an spangebender Verformung (Bohrarbeit zur Erstellung von Düsenöffnungen z.B.) wesentlich geringer als bisher. [0010] Weitere Erfindungsmerkmale ergeben sich aus den Unteransprüchen. [0011] In den Zeichnungen ist die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele näher darge- stellt, es zeigen [0012] Fig. 1 eine schematische Schnittansicht einer kastenlosen Formmaschine, [0013] Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung einer aus Fig. 1 ersichtlichen, den Form- bzw. ■• Preßräum seitlich begrenzenden Auskleidungsplatte, [0014] Fig. 3 einen abgeknickten teilweisen Längs- schnitt entlang der Schnittlinie III-III in Fig. 2, [0015] Fig. 4 eine Untersicht der dachseitig des Form- bzw. Preßraums angeordneten Auskleidungs- platte, [0016] Fig. 5 eine Fig. 2 entsprechende Darstellung einer anderen Ausführungsform, [0017] Fig. 6 einen abgeknickten teilweisen Längs¬ schnitt entlang der Schnittlinie VI-VI in Fig. 5 und Fig. 7 einen abgeknickten teilweisen Längs¬ schnitt entlang der Schnittlinie VII-VII in Fig. 5 einer abgewandelten Ausführungsform. [0018] In Fig. 1 ist eine kastenlose Formmaschine zur Herstellung von einzelnen Formblöcken 11 eines Formstranges 12 insgesamt mit 10 bezeichnet. [0019] Jeweils zwei benachbart aneinanderliegende Stirn- selten der Formblöcke 11 ergeben in axialer Längs¬ richtung aufeinanderfolgende ganzheitliche Form¬ hohlräume H, welche jeweils über einen schema- tisch angedeuteten Gießtrichter G mit εchmelz- flüssigem Metall beschickt werden. Im vor- liegenden Falle beschreibt der Formhohlraum H etwa ein rotationssymmetrisches schwungrad¬ ähnliches Gebilde mit einer Nabe. [0020] Die Herstellung eines einzelnen Formblocks 11 geschieht wie folgt: [0021] Durch einen maschinenseitigen Aufgabetrichter 13 eines kastenartigen Maschinengestells 14 wird Formsand mit hoher Zuführgeschwindikeit mittels Luft in den ansonsten allseitig geschlossenen Form- bzw. Preßraum F eingeblasen. In Fig. 1 ist der Formraum F mit einer äußeren stirnseitigen Öffnung 16 und mit einer inneren stirnseitigen Öffnung 15 gezeigt. Zur Schließung des Hohlraums wird die eine Preßplatte darstellende äußere Modellplatte 17 mittels einer hydraulisch be¬ tätigten Kolbenstange 18 nach rechts in Pfeilrich- tung b durch den Formhohlraum F hindurch so weit zurückgezogen, bis die Modellplatte 17 die äußere stirnseitige Öffnung 16 verschließt. [0022] In Geschlossenstellung des Formhohlraums F verschließt eine um eine Schwenkachse S in Rich¬ tung des Schwenkpfeiles u einschwenkbare innere Modellplatte 19 die andere, d.h. die innere stirn- seitige Öffnung 15 des Formraums F. Hierzu ist die innere Modellplatte 19 an einer an einer Aufspannplatte 20 versehenen Schwenkkonsole 21 befestigt. [0023] Die endseitig mit der Kolbenstange 18 vor¬ gesehene, die äußere Modellplatte 17 haltende Auf- spannplatte ist mit 29 bezeichnet." [0024] Sobald der in vorbeschriebener V/eise ge¬ schlossene Formraum F mit Formsand gefüllt ist, wird die äußere Formplatte 17 in Richtung des Pfeiles a um etwa 10-15 mm zugestellt, so daß ein verdichteter Sand-Formblock 11 entsteht. Nachdem die innere Modellplatte 19 in die gemäß Fig. 1 dargestellte Position hochgeschwenkt wurde, so daß sie die Durchlaufbewegung der Formblöcke 11 nicht behindert, schiebt die äußere Modellplatte 17 bei Betätigung der Kolbenstange 18 den Form¬ block 11 in Pfeilrichtung a bis an die rück¬ wärtige Stirnseite des bereits formstrangseitig vorhandenen Formblocks 11. [0025] Es ist vorstellbar, daß die den Formraum F innenmantelseitig umgrenzenden Flächen, zumindest die dachseitige Innenfläche sowie die beiden inneren Seitenflächen, die insgesamt ein nach unten offenes U darstellen, sowohl beim Eintrag des jeweiligen Formsandes, vornehmlich aber beim Ausschieben des For block-Preßlings, einem erheb¬ lichen abrasiven Verschleiß unterworfen sind. [0026] Diesem abrasiven Verschleiß ist dadurch Rech¬ nung getragen worden, daß die Dachinnenseite des Formraums F mit einer dachseitigen Auskleidungs¬ platte 22 und die beiden Seitenflächen des den Formraum F begrenzenden Innenmantels mit je einer seitlichen Auskleidungsplatte 23 versehen sind. Beide Auskleidungsplatten 22, 23 sind - grundsätz¬ lich betrachtet - im wesentlichen identisch auf¬ gebaut. [0027] Aus Fig. 1 ist bereits ersichtlich, daß die dachseitige Auskleidungsplatte 22 (im übrigen auch jede seitliche Auskleidungsplatte 23) zwei¬ tägig ausgebildet ist, d.h. aus einer den Form- räum F direkt begrenzenden Verschleißplatte 25 und aus einer die Verschleißplatte 25 rückseitig satt hinterlagernden Trägerplatte 24 besteht. Aus Fig. 1 ist auch ersichtlich, daß die Verschlei߬ platte 25 der seitlichen Auskleidungsplatte 23 insgesamt aus vier sich etwa horizontal er¬ streckenden streifenförmigen Längsplattenele- menten 25.. besteht. Zudem sind in Fig. 1 bereits Düsenöffnungen 26 schematisch angedeutet, welche zur Verhinderung von Lunkern im Formblock 11 einer Absaugung überschüssiger Luft dienen. [0028] Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Fig. 2-4: Fig. 2 stellt eine der beiden seitlichen Aus¬ kleidungsplatten 23 dar, während Fig. 4 die dach¬ seitige Auskleidungsplatte 22 zeigt. Bezüglich beider Auskleidungsplatten 22, 23 werden - soweit möglich - bei analogen Funktionsteilen stets die¬ selben Bezugsziffern verwendet. [0029] Aus Fig. 3 ist - zugleich stellvertretend für die dachseitige Auskleidungsplatte 22 - der zwei- lagige Aufbau einer seitlichen Auskleidungsplatte 23 zu ersehen. [0030] Die Auskleidungsplatte 23 ist in zwei lösbar aneinander befestigte Plattenlagen, nämlich in die den Formraum F unmittelbar begrenzende Ver¬ schleißplatte 25 und in die die Verschleißplatte 25 hinterlagernde Trägerplatte 24 unterteilt. Die einander zugewandten Großflächen 28 und 27 von Verschleißplatte 25 und Trägerplatte 24 sind über Permanentmagnete 30 haftschlüssig satt aneinander- liegend gehalten und über an beiden Endseiten vorgesehene Halteleisten 31 gegen jegliche Relativverschiebung, z.B. in Axialrichtung, ins¬ besondere in Richtung a, gesichert. [0031] Die Haftmagnete 30 sind mit ihren ebenen Haft¬ flächen 32 bündig mit der umgebenden Großfläche 27 der Trägerplatte 24 in letztere eingelassen. [0032] Aus Fig. 3, (Darstellung etwa im Maßstab 1:1) ist zu ersehen, daß die Verschleißplatte 25 eine wesentlich geringere Plattenstärke P V aufweist als die Trägerplatte 24. Im vorliegenden Falle beträgt die Stärke P. der Trägerplatte 24 2 cm, während die Stärke P der Verschleißplatte nur 1 cm ausmacht. [0033] Die Verschleißplatte 25 besteht aus magne¬ tischem Werkzeugstahl, ist spezialgehärtet und beschichtet und weist beispielsweise eine Härte von 74 HR auf, während die Trägerplatte 24 lediglich aus ansonsten unbehandeltem üblichen Maschinenbaustahl, beispielsweise der Qualität St 37 oder anderen - auch nichtmetallisehen Werk¬ stoffen - besteht. [0034] Trägerplatte 24 und Verschleißplatte 25 weisen miteinander fluchtende Durchgangsöffnungen 33, 34 auf. Die verschleißplattenseitigen Durchgangs¬ öffnungen 34 sind mit Düseneinsätzen 35 versehen. [0035] - Die Formschlußsicherung gegen eine Relativver¬ schiebung von Verschleißplatte 25 und Träger¬ platte 24 zueinander besteht aus jeweils zwei beidendig an der seitlichen Auskleidungsplatte 23 (desgleichen die dachseitige Auskleidungsplatte 22) sich.senkrecht zur Richtung a der hauptsäch¬ lichen Verschiebebeanspruchung erstreckenden Halteleisten 31. Jede Halteleiste 31 überlappt zwei benachbarte Schmalseiten 36, 37 von Träger- platte 24 und Verschleißplatte 25 über die Gesamt¬ stärke (P. zuzüglich (p v) der jeweiligen Aus¬ kleidungsplatte 22 bzw. 23 bündig. Die Halte¬ leisten 31 weisen dieselben Werkstoffeigen- schaften und dieselbe Härte wie die Verschlei߬ platte 25 auf. Jede Halteleiste 31 besteht aus einem Winkel¬ profilstahlabschnitt, welcher mit einem Über- griffssteg 38 in einen zum Formraum F hin offenen verschleißplattenseitigen Falz 39 eingreift. Hier¬ bei ist die dem Formraum F zugewandte Außenfläche 40 des Übergriffssteges 38 mit der sich an¬ schließenden Großfläche 41 (die den Formraum F unmittelbar begrenzt) der Verschleißplatte 25 bündig. [0036] Der schmalseitig an der Trägerplatte 24 an¬ liegende Befestigungsschenkel 42 der Halteleiste 31 weist Befestigungslöcher 43 für den Durchgriff von Befestigungsschrauben 44 auf, welche in Ge- windesacklöcher 45 eingreifen, die in die je¬ weilige Schmalseite 36 der Trägerplatte- 24 ein¬ gelassen sind. [0037] Aus den Fig. 2, 4 und 5 ist außerdem zu ersehen, daß jede Verschleißplatte 25, streifen- förmig aufgeteilt, aus einzelnen Längsplatten¬ elementen 51 besteht. Die streifenförmige Auf¬ teilung jeder Verschleißplatte 25 in einzelne Längsplattenelemente 25, erleichtert sowohl den Gesamtaustausch als auch den partiellen Austausch von verschlissenen Längsplattenelementen 25 gegen neue. [0038] Zu den Darstellungen entsprechend den Fig. 2, 4 und 5 ist noch nachzutragen, daß Düsenöffnungen 34 und Sintermetall- Haftmagnete 30 aus Gründen der Zeichnungsvereinfachung nur stellenweise dar- gestellt sind. Zu Fig. 4 bleibt noch zu erwähnen, daß die dort gezeigte langlochartige Formsand-Eintrags¬ öffnung 48 von einzelnen Schraubelementen 46 um¬ geben ist, "welche in nicht sichtbare Gewindesack- löcher der Trägerplatte 24 eingreifen, um so die einzelnen Verschleißplattenelemente 25.. im Bereich der Eintragsöffnung 48 mit zusätzlicher Sicherheit gegen die Trägerplatte 24 zu drücken. [0039] Aus den vorstehenden Darstellungen wird deut¬ lich, daß die Verschleißplatten 25 bei Bedarf rasch und einfach -auszuwechseln sind, während die jeweilige Trägerplatte 24 in nicht dargestellter Weise mit dem maschinenseitigen kastenartigen Gestell 14 verbunden bleiben kann. [0040] Im Zusammenhang insbesondere der Fig. 2, 4 und 5 wird deutlich, daß die Längsachsen der Längs¬ plattenelemente 25 sich gemäß Fig. 2 und 5 parallel und gemäß Fig. 4 quer zur hauptsäch¬ lichen Richtung a der Verschiebebeanspruchung er¬ strecken. [0041] Alternativ oder zusätzlich können als Formschluß- mittel gegen begliche Relativverschiebung zwischen den Platten 24, 25 Schrauben 47 vor¬ gesehen sein (Fig. 2). [0042] Zur Formschlußsicherung gegen eine Relativ¬ verschiebung von Verschleißplatte 25 und Träger- platte 24 zueinander, sind gemäß den Fig. 6 und 7 zwei Ausführungsformen alternativ vorgesehen. Gemäß Fig. 6 weist die Verschleißplatte 25 eine sich quer zur hauptsächlichen Richtung a der Verschiebebeanspruchung erstreckende durchgehende hinterschnittene Kehle 54 auf. Die Kehle 54 ist zur Mitte der Verschleißplatte 25 hin von einer ebenen Hinterschneidungsflache 53 begrenzt, welche mit den aneinanderliegenden platten- seitigen Großflächen 27, 28 einen spitzen Winkel ß einschließt. Beide Schmalseiten 36, 37 von Ver- schleißplatte 25 und Trägerplatte 24 sind mit¬ einander bündig. [0043] Gemäß Fig. 6 ist an der Schmalseite 37 der Trägerplatte 24 eine etwa der Höhe der Kehle 54 entsprechende Schulter 49 vorgesehen, welche mehrere im Abstand voneinander angeordnete Gewindebohrungen ' 52. zur Aufnahme von Sti ¬ schrauben 50 aufweist. Die kegelförmige Spitze 51 der Ξtiftschraube 50 wirkt mit der ebenen Hinter- schneidungsfläche 50 wie mit einer schiefen Ebene zusammen. Dieses derart, daß beim Zugrunde¬ schrauben der Stiftschraube 50 deren Kegel 51 die Hinterschneidungsflache 53 im Sinne eines festen Aneinanderziehens der Großflächen 27, 28 beauf- schlagt. [0044] Die den Formraum begrenzende Großfläche der Verschleißplatte 25 ist mit 41 bezeichnet. [0045] Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 handelt es sich um ein besonders bevorzugtes Ausführungs- beispiel. Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 7 stellt gegenüber dem gemäß Fig. 6 im wesentlichen eine geometrische Vertauschung dar, die darin besteht, daß' die Kehle 54 in die Trägerplatte 24 eingearbeitet ist, während die Schulter 49 Be¬ standteil der Verschleißplatte 25 bildet.
权利要求:
ClaimsPatentansprüche: 1. Auskleidungsplatte für den Formraum von kastenlosen Formmaschinen, mit die Auskleidungs- platte quer durchsetzenden Funktionsöffnungen, wie Sandeintragsöffnung und Luftaustritts¬ öffnungen, letztere gegebenenfalls zur Aufnahme von Düseneinsätzen, dadurch gekennzeichnet, daß die Auskleidungsplatte (22; 23) in zwei lösbar aneinander befestigte Plattenlagen, nämlich in eine den Formraum begrenzende Verschleißplatte (25) und in eine die Verschleißplatte (25) hinter¬ lagernde Trägerplatte (24) unterteilt ist, daß die einander zugewandten Großflächen (28; 27) von Verschleiß- und Trägerplatte (25; 24 )_ mittels Haftmagnete (30) satt aneinanderliegend gehalten und gegen Relativverschiebung zueinander zusätz¬ lich formschlüssig lösbar gesichert sind. 2. Auskleidungsplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftmagnete (30) mit ihren ebenen Haftmagnetflächen (32) bündig mit der umgebenden Großfläche (27) der Trägerplatte (24) in diese eingelassen und befestigt sind. 3. Auskleidungsplatte nach Anspruch 1 oder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Haftmagnet (30) ein Permanentmagnet kreis- zylindrischer oder rechteckiger Grundform ist. 4. Auskleidungsplatte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftmagnete (30) aus Sinterwerkstoff bestehen. 5. Auskleidungsplatte nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlei߬ platte (25) eine wesentlich geringere Platten¬ stärke (P ) als die Trägerplatte (24) aufweist. 6. Auskleidungsplatte nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlei߬ platte (25) eine wesentlich größere Härte als die Trägerplatte (24) aufweist. 7. Auskleidungsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Form¬ schlußsicherung gegen axiale Relativverschiebung von Verschleiß- und Trägerplatte (25; 24) zu- einander durch beide Platten (25; 24) mindestens teilweise durchsetzende Schrauben (47) -gebildet ist. 8. Auskleidungsplatte nach einem der Ansprüche bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Form¬ schlußsicherung gegen Relativverschiebung, ins¬ besondere gegen axiale Relativverschiebung, von Verschleiß- und Trägerplatte (25; 24) zueinander aus mindestens einer sich senkrecht zur Richtung (a' bzw. b) der Verschiebebeanspruchung er¬ streckenden randlich angeordneten Halteleiste (31) besteht, welche zwei benachbarte Schmal¬ seiten (37; 36) von Verschleiß- und Trägerplatte (25; 24) über die Gesamtstärke (P. + P ) der Aus¬ kleidungsplatte (22; 23) bündig überlappt und welche vorzugsweise dieselbe Härte wie die Ver¬ schleißplatte (25) aufweist. . 9. Auskleidungsplatte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteleiste (31) aus einem Winkelprofilabschnitt besteht, welcher mit einem Übergriffssteg (38) in einen zum Formraum (F) offenen verschleißplattenseitigen Falz (39) eingreift, wobei die dem Formraum (F) zugewandte Außenfläche (40) des Übergriffssteges (38) mit der angrenzenden Großfläche (41) der Verschlei߬ platte (25) bündig ist. 10. Auskleidungsplatte nach Anspruch 8 oder nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der schmalseitig (bei 36) an der Trägerplatte (24) anliegende Befestigungsschenkel (42) der Halte- leiste (31) Befestigungslöcher (43) für den Durch¬ griff von Befestigungsschrauben (44) aufweist, die in schmalseitig (bei 36) der Trägerplatte (24) eingelassenen Gewindelöchern (45) gehaltenen sind. 11. Auskleidungsplatte nach einem der An¬ sprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ver¬ schleißplatte (25), .streifenförmig aufgeteilt, aus einzelnen Längsplattenelementen (25..) besteht. 12. Auskleidungsplatte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß sich die axiale Längs¬ richtung der Längsplattenelemente (25.) parallel zur Richtung (a bzw. b) der Verschiebebean- spruchung erstreckt. 13. Auskleidungsplatte nach einem der voran- gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Sicherung gegen Relativverschiebung die Ver- schleiß- oder die Trägerplatte (25; 24) an min¬ destens einem äußeren Rand der Auskleidungsplatte (22; 23) einen in eine Ausnehmung (54) der jeweils anderen Platte (24; 25) eingreifenden, quer zu den aneinan.derliegenden Großflächen (27, 28) vorragenden Vorsprung (49) aufweisen, welcher eine etwa quer zur Plattenschmalfläche (36, 37) verlaufende Gewindebohrung (52) mit einer Schraube (50) aufweist, deren freies Ende (51) sich an einer mit spitzem Winkel (ß) zu den anliegenden Großflächen (27, 28) verlaufenden Hinterschneidungsflache (53) der Ausnehmung (54) abstützt. 14. Auskleidungsplatte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsp'rung der • einen Platte (z.B. 25) eine randliche Schulter (49) bildet, während die Ausnehmung (54) der anderen Platte (z.B. 24) eine eine einseitige schwalbenschwanzförmige Hinterschneidungsfläche (53) aufweisende Kehle (54) bildet. 15. Auskleidungsplatte nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Schulter (49) der Trägerplatte (24) und die Kehle (54) der Ver¬ schleißplatte (25) zugeordnet sind.
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引用文献:
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法律状态:
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